Wälder gehören zu den artenreichsten Lebensräumen der Erde. Sie bieten unzähligen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebensraum, Rückzugsort und Nahrung. Dieser Artenreichtum ist nicht nur aus Sicht des Naturschutzes bedeutsam – er stärkt auch die Resilienz der Waldökosysteme gegenüber Störungen. Wir engagieren uns deshalb gemeinsam mit vielen Partnern für aktiven Artenschutz in unseren Wäldern.
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Seltene und bedrohte Arten in den Wäldern NRWs
Nordrhein-Westfalens Wälder beherbergen viele seltene und in ihrem Bestand bedrohte Arten. Dazu zählen zum Beispiel der Mittelspecht, der auf alte, große Bäume mit Höhlen angewiesen ist, oder die Bechsteinfledermaus, die naturnahe, strukturreiche Wälder als Lebensraum benötigt. Auch viele Insektenarten wie Wildbienen und seltene Schmetterlinge sowie verschiedene Pilz- und Pflanzenarten sind besonders schützenswert.
Ein prominentes Beispiel für eine gefährdete, aber inzwischen wieder erstarkte Art ist die Europäische Wildkatze. Sie galt in weiten Teilen Deutschlands lange als ausgestorben, doch dank gezielter Schutzmaßnahmen kehrt sie langsam zurück – auch in NRW. Insbesondere in den großen zusammenhängenden Waldgebieten wie dem Nationalpark Eifel sind stabile Populationen zu beobachten. Aber auch kleinere strukturreiche Wälder können ausreichend Deckung und ein gutes Nahrungsangebot bieten. Ihre Rückkehr zeigt die Bedeutung – und den Erfolg – naturnaher Wälder in Nordrhein-Westfalen.
Andere Arten sind weiterhin stark gefährdet. Der Feuersalamander lebt bevorzugt in feuchten, schattigen Mischwäldern mit klaren Bächen, in denen er seine Larven ablegt. Doch seine Zukunft ist bedroht. Neben dem Lebensraumverlust stellt auch die Pilzerkrankung Batrachochytrium salamandrivorans, kurz ‚Bsal‘ eine ernste Bedrohung dar. Der hoch ansteckende Hautpilz kann ganze Populationen vernichten. Um den Fortbestand des Feuersalamanders zu sichern, ist ein gemeinsames Handeln von Forstwirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft unerlässlich. Nur durch Zusammenarbeit können wir diese faszinierende Art vor dem Aussterben bewahren.
Rechtlicher Rahmen und Schutzmaßnahmen
Artenschutz im Wald ist in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und in NRW ergänzend durch das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) geregelt. So ist es gemäß §44 BNatSchG grundsätzlich verboten, wildlebende besonders geschützte Tierarten zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Ebenso ist es untersagt, ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu zerstören. Das Landesforstgesetz NRW verpflichtet die Forstwirtschaft zudem bei der Nutzung Rücksicht auf den Arten- und Biotopschutz zu nehmen. Darüber hinaus sind viele Waldbereiche als Schutzgebiete ausgewiesen, woraus sich – je nach Schutzgebietskategorie – unterschiedliche Vorgaben ergeben.
Artenschutz ist damit klar im Recht verankert. Die gesetzlichen Grundlagen schaffen einen Rahmen, der den Schutz gefährdeter Arten mit einer nachhaltigen Waldnutzung verbindet – eine Balance, die angesichts des Klimawandels und des Rückgangs der Biodiversität heute wichtiger ist denn je.
In der forstlichen Praxis werden diese Vorgaben durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören zum Beispiel:
- Erhalt und Schutz von Biotopbäumen: Alte Bäume mit Höhlen, Spechthöhlen oder Horsten (Vogelnester) bleiben erhalten, da sie wichtigen Lebensraum für viele Arten bieten.
- Berücksichtigung von Brut- und Ruhezeiten: Baumfällungen und andere Eingriffe im Wald werden so geplant, dass Brut- und Ruhezeiten sensibler Arten nicht gestört werden.
- Ausweisung und Pflege von Schutzgebieten: Viele Waldbereiche sind als FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete oder Naturschutzgebiete ausgewiesen, um wichtige Lebensräume dauerhaft zu sichern.
- Förderung naturnaher Waldstrukturen: Es werden vielfältige, strukturreiche Wälder gefördert, die vielen waldtypischen Arten Lebensraum bieten.
- Monitoring und Forschung: Bestandsaufnahmen und wissenschaftliche Untersuchungen helfen, Schutzmaßnahmen gezielt weiterzuentwickeln und anzupassen. Diese werden zum Teil auch in Form von Naturschutzprojekten durchgeführt.
- Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung: Sensibilisierung der Bevölkerung und Einbindung von Waldbesitzenden, Forstleuten sowie Naturschützerinnen und Naturschützern stärken den gemeinsamen Artenschutz.
Artenschutz im Wald und resiliente Wälder
Wälder, die artenreich und ökologisch wertvoll sind, reagieren oft widerstandsfähiger auf Störungen als monotone, gleichförmige Bestände. Je vielfältiger die Pflanzen-, Tier- und Pilzarten, desto besser können Ausfälle einzelner Arten kompensiert werden. Artenschutz im Wald bedeutet deshalb nicht nur, gefährdete Arten zu bewahren, sondern auch, die ökologische Stabilität des gesamten Systems zu stärken.
Wir setzen uns auf vielfältige Weise für den Schutz seltener und gefährdeter Arten im Wald ein und tragen so dazu bei, das Ökosystem Wald zu erhalten und die biologische Vielfalt langfristig zu sichern.
Invasive Arten
Invasive Arten stellen eine zunehmende Herausforderung für den Waldnaturschutz dar. Sie können heimische Tier- und Pflanzenarten verdrängen, Lebensräume verändern und die natürliche Entwicklung von Waldökosystemen beeinträchtigen. Zu den problematischen Pflanzen gehören beispielsweise das Drüsige Springkraut, der Japanische Staudenknöterich und die Spätblühende Traubenkirsche. Auch Tierarten wie der Waschbär oder der Signalkrebs wirken sich negativ auf heimische Arten aus. Die Vorkommen invasiver Arten werden soweit wie möglich eingedämmt. Enorm wichtig ist dabei, zum Zeitpunkt der ersten lokalen Funde sofort zu reagieren, bevor sich die Vorkommen fest etablieren. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung zu begrenzen und die biologische Vielfalt sowie die natürlichen Lebensräume im Wald langfristig zu erhalten.