Ausbildung

Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in NRW kann nur durch qualifizierte Fachleute erfolgen. Deshalb fühlen wir uns in besonderem Maß verpflichtet, junge und motivierte Menschen in den forstlichen Berufsbildern auszubilden und somit den Nachwuchs an Forstprofis nachhaltig zu sichern. Auch für unsere verwaltungstechnischen Abläufe bilden wir Spezialistinnen und Spezialisten aus und fort. 

Drei junge Menschen stehen am Waldrand. Sie tragen neonfarbene Schutzkleidung und forstliches Werkzeug. Sie lächeln in die Kamera.

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Forstliche Aus- und Weiterbildung am FBZ

Das Forstliche Bildungszentrum (FBZ) in Arnsberg-Neheim ist als überbetriebliche Ausbildungsstätte der zentrale Lernort für die duale Berufsausbildung zum Forstwirt bzw. zur Forstwirtin in Nordrhein-Westfalen. In enger Kooperation mit dem Berufskolleg am Eichholz wird in drei Blockeinheiten pro Ausbildungsjahr das notwendige Fachwissen vermittelt. Ergänzend besuchen die Auszubildenden am FBZ praxisorientierte überbetriebliche Lehrgänge, die das im Betrieb erworbene Wissen vertiefen und erweitern.

Mehr über das FBZ erfahren

Insgesamt 109 Betten stehen für unsere Gäste im modernen Holzbau zur Verfügung, außerdem Gesellschaftsräume, eine Kneipe oder auch ein Sportraum mit Sauna. Die Internatsküche wird geschätzt für ihre hervorragende Qualität und abwechslungsreichen Mahlzeiten.

Das Team des FBZ NRW freut sich, Sie in Arnsberg zu begrüßen!

 

Ansprechpersonen

Internatsleitung

Jakob Küster 
Tel.: 02931 7866 332
E-Mail: Jakob.Kuester[at]wald-und-holz.nrw.de (Jakob[dot]Kuester[at]wald-und-holz[dot]nrw[dot]de)

 

Anmeldung Lehrgang

Benjamin Beckmann
Tel.: 02931 7866 341
E-Mail: Benjamin.Beckmann[at]wald-und-holz.nrw.de (Benjamin[dot]Beckmann[at]wald-und-holz[dot]nrw[dot]de)

 

Anmeldung Internat

Andrea Rohe
Tel.: 02931 7866 300
E-Mail: Andrea.Rohe[at]wald-und-holz.nrw.de (Andrea[dot]Rohe[at]wald-und-holz[dot]nrw[dot]de)

Bildungsurlaub

Das Forstliche Bildungszentrum von Wald und Holz NRW ist eine anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG). Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind berechtigt, während der Arbeitszeit Bildungsurlaub als gesetzlich geregelten Anspruch für Weiterbildung zu nehmen. Damit können Teilnehmerinnen und Teilnehmer fünf Tage (der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden) Bildungsurlaub nehmen.
Mehr zum Bildungsurlaub: www.weiterbildung.nrw.de

Bildungsgutscheine

Das Forstliche Bildungszentrum von Wald und Holz NRW ist berechtigt, Bildungsgutscheine anzunehmen. Damit können Arbeitssuchende 100 Prozent der Seminarkosten sparen.
Mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV, wird die Anerkennung und Zulassung von Bildungsträgern und deren Bildungsangeboten geregelt.
Mehr zum Bildungsgutschein: www.arbeitsagentur.de
 

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG genannt, verfolgt vorrangig das Ziel, mehr Anreize zur Weiterbildung zu schaffen und zu Existenzgründungen zu ermutigen.
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden direkt einzelne Fort- und Weiterbildungen gefördert. Die Weiterqualifikation zur Forstwirtschaftsmeisterin und zum Forstwirtschaftsmeister wird nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz während der Vorbereitung auf die Prüfung und in der Prüfung in NRW finanziell unterstützt.
Mehr zum Aufstiegs-BAföG: www.aufstiegs-bafoeg.de

Ansprechpartner

Armin Hübinger (armin.huebinger[at]wald-und-holz.nrw.de (armin[dot]huebinger[at]wald-und-holz[dot]nrw[dot]de))