Geocaching

Als moderne Schatzsuche ist Geocaching seit Jahren ein beliebtes Hobby. Im Waldökosystem gilt es dabei aber ein paar Regeln zu beachten. 

Wer Geocaching mit Rücksicht auf den Wald betreibt, der

  • vermeidet Aktivitäten in der Dämmerung und Dunkelheit
  • meidet die Rückzugs- und Äsungsflächen von Wildtieren
  • meidet Wohnstätten von Vögeln und Fledermäusen (z.B. Höhlenbäume oder Felsspalten)
  • bleibt in der Nähe von Wegen
  • berücksichtigt das Wegegebot in Naturschutzgebieten
  • umgeht Hochsitze, Wildwiesen und Wildäcker weiträumig
  • legt Caches nur mit Einwilligung des Grundeigentümers

Ausführliche Übersicht über die Regeln

Ja und Nein. Überall dort, wo der Wald frei betreten werden darf, ist auch das Suchen eines Geocaches gestattet. Aber Wald ist nicht gleich Wald und selbst innerhalb einer Waldfläche greifen oft verschiedene Regelungen. Auch die Art des Caches kann eine wichtige Rolle spielen. In der Regel gibt es aber ausreichend Wälder, in denen Geocaching möglich ist. Als erstes sollte aber klar sein, wer der Waldeigentümer ist.

Wald gehört immer jemandem. Dabei spielt es für das Geocaching keine Rolle, ob der Wald in Privatbesitz ist, dem Land, Bund oder einer Gemeinde gehört. Denn natürlich möchten und müssen die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer gefragt und informiert werden, wenn auf deren Eigentum etwas versteckt wird. Bei Hausgärten würde wohl (fast) niemand auf die Idee kommen, ungefragt hinter der Terrasse einen Cache abzulegen, im Wald sollte es genauso sein. Denn so lässt sich Ärger von vornherein vermeiden. Ohne Zustimmung des Waldbesitzenden ist das Ablegen eines Geocaches nicht gestattet.

Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das regelt § 14 des Bundeswaldgesetzes und § 2 des Landesforstgesetzes.

Auch hier spielt die Besitzart, ob privat oder staatlich, keine Rolle. Das Betretungsrecht beschränkt sich nicht nur auf Wege. Auch abseits der Wege dürfen Waldbesuchende durch den Wald streifen. 

Es sei denn, sie sind in einem Naturschutzgebiet unterwegs. In Naturschutzgebieten gilt fast immer ein Wegegebot, das ein eingehalten werden. Denn diese Gebiete wurden zum Schutz heimischer Tiere und Pflanzen, oft seltene Arten, ausgewiesen. 

Neben dem schlechten Ruf für die Community, riskieren Cacher die sich nicht an die Verbote halten, ein Bußgeld. Ob sie sich in einem Naturschutzgebiet bewegen, können Sie beispielsweise über Waldinfo.NRW erfahren. Vor Ort sind in der Regel auch Schilder aufgestellt.

Verboten sind außerdem

  • Jagdliche Einrichtungen (z.B. Hochsitze, Wildäcker, Kirrungen)
  • Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen (z.B. Nester, Baumhöhlen, Erdhöhlen, aber auch Dickungen, wo junge Bäume sehr eng beieinanderstehen)
  • Forstkulturen, also Flächen, auf denen junge Bäume gepflanzt wurden oder wo sie sich natürlich ausbreiten
  • Holzpolter (gestapelte Baumstämme im oder am Wald), hier herrscht Lebensgefahr, wenn die Stämme in Bewegung geraten. Außerdem werden Caches beim Abtransport des Polters mit hoher Wahrscheinlichkeit zerstört 
  • Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird (LEBENSGEFAHR! Denn die Forstwirtinnen und Forstwirte passen zwar sehr genau auf, können aber einen Waldbesucher, der die Fläche trotz Verbot betritt, oft im dichten Unterwuchs nicht sehen. Auch ein großer Baum fällt in wenigen Sekunden bis zum Boden. Dann noch ausweichen zu können, ist ausgeschlossen. Schwerste Verletzung bis hin zum Tod und ein schlimmes Trauma für den Forstwirt sind die Folgen.)
  • Gesperrte Waldflächen
  • Naturdenkmäler (z. B. ein alter Baum)
  • Besonders geschützte Biotope

Die Suche nach dem Eigentümer ist oft sehr schwierig. Im besten, aber sehr seltenen Fall, ist die Eigentümerin oder der Eigentümer bekannt und kann direkt gefragt werden.

Am ehesten weiterhelfen können:

  • die örtlichen Katasterämter
  • Jäger: Kontakte www.ljv-nrw.de 
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse vor Ort (Forstbetriebsgemeinschaften, Waldgenossenschaften etc.)

Förster und Jäger trifft man häufig auch direkt im Wald. Dies bietet eine hervorragende Gelegenheit, um notwendige Informationen zu erhalten und sich gegenseitig kennenzulernen. Solche Begegnungen sind nicht nur interessant, sondern können auch von großem Vorteil sein, falls einmal Probleme auftreten. Diese lassen sich dann oft unbürokratisch lösen. Oft endet die Suche jedoch ergebnislos. Denn Förster können zwar jeden Waldbesitzer ermitteln, dürfen diese Information aber nicht herausgeben. Sie könnten aber versuchen Kontakt zu vermitteln, wofür bei höherem Aufwand eine Verwaltungsgebühr fällig ist. Ist die Eigentümersuche erfolglos, darf der Cache nicht versteckt werden.

Die Caches verbleiben im Eigentum des Cache-Owner. Waldbesitzende können aber die Beseitigung des Caches verlangen. Dieser ist dann vom Cache-Owner zu entfernen. Auch ein Cache, der nicht mehr in seinem Versteck ist, darf nicht einfach weggeschmissen oder am Weg abgelegt werden. Hier hat der Finder eine Pflicht zur Aufbewahrung.

Nicht generell. Aber Nachtcaches im Wald sind meistens problematisch. Der Nutzungsdruck auf die Wälder wird immer größer. Gerade in stadtnahen Bereichen sind die ersten Menschen vor Sonnenaufgang im Wald. Die letzten kommen gerade heraus, wenn der Mond schon lange scheint. Die Tiere haben vielerorts kaum noch Ruhephasen. Deswegen bitte auf Nachtcaches verzichten.

Das Landesforstgesetz verbietet außerdem die Störung der Lebensgemeinschaft Wald. Bei Waldbesitzern, Jägern und Förstern werden die Nachtcaches daher nicht gerne gesehen.

Caches sollten mit Namen und Kontakt des Owners versehen sein (Stashnote). Damit kann, ganz im Interesse des Owners, ein Kontakt hergestellt werden, wenn der Cache entfernt werden muss. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Bäume gefällt werden.

Liegt ein Cache dort, wo er definitiv nicht hingehört, bitte bei den bekannten Geocache-Portalen im Internet melden.