Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nach Livegang der Website wird zeitnah ein Barrierefreiheitstest nach BITV durchgeführt. Die Ergebnisse werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Folgende Bereiche sind noch nicht barrierefrei:
PDF-Dokumente auf www.wald-und-holz.nrw.de sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.06.2026 erstellt. Die jährlich gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierung der Erklärung der Barrierefreiheit wird ausnahmslos umgesetzt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel in der Zugänglichkeit von Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gern bei uns melden.
Bitte benutzen Sie dafür das Kontaktformular von Wald und Holz NRW.
Sie können uns auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
Wald und Holz NRW
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147 Münster
Telefon: 0251 / 91797 - 0
Telefax: 0251 / 91797 - 100
info[at]wald-und-holz.nrw.de (info[at]wald-und-holz[dot]nrw[dot]de)
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter: ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags.nrw.de (ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags[dot]nrw[dot]de)