Startklar für den eigenen Wald

Das Cover für "Startklar für den eigenen Wald" zeigt einen Mann und eine Frau die lächelnd in einem sonnigen Wald stehen und in die obere rechte Ecke des Bildrandes lächeln.

Startklar für den eigenen Wald

Neue Orientierungshilfe für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in NRW erschienen

11.03.2026

Münster – Wer Wald erbt oder kauft, steht oft vor vielen Fragen. Antworten gibt jetzt die neue Broschüre „Startklar für den eigenen Wald: Was Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in NRW wissen sollten“. Dazu passend erscheint ein kompaktes Faltblatt mit den wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Rund 152.000 Menschen besitzen in Nordrhein-Westfalen Privatwald, was etwa 63 Prozent entspricht. Damit liegt der Privatwaldanteil in NRW so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Insgesamt wächst auf einer Fläche von 953.000 Hektar – also auf umgerechnet rund 1,3 Millionen Fußballfeldern – Wald. Viele Waldflächen wechseln derzeit die Besitzerin oder den Besitzer. Diejenigen, die sich zum ersten Mal zu den Waldbesitzenden zählen, haben gerade am Anfang einen hohen Informationsbedarf. 

„Viele neue Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer rufen uns an und fragen: Wo liegt mein Wald genau? Was darf ich dort tun? Welche Pflichten habe ich? Wo kann ich Unterstützung bekommen?“, sagt Alexander Huesmann, Leiter Forstbetriebsbezirk Ochtrup im Regionalforstamt Münsterland. „Mit der Broschüre geben wir einen verständlichen Einstieg und zeigen wo welche Ansprechpartner zu finden sind.“

Orientierung von Anfang an

Die Publikationen bieten eine verständliche Orientierung für die ersten Schritte als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer. Sie zeigen, welche Gestaltungsspielräume Eigentümerinnen und Eigentümer haben, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und wo sie konkrete Unterstützung finden. Dabei machen sie sowohl die Chancen als auch die Verantwortung deutlich, die mit dem Waldeigentum verbunden sind.

Denn das Bundeswaldgesetz legt deutschlandweit die Grundregeln für den Wald fest: Er soll als Ökosystem erhalten, nachhaltig bewirtschaftet und für Erholung zugänglich bleiben. In NRW konkretisiert das Landesforstgesetz NRW, was Waldbesitzende beachten müssen – etwa bei Bewirtschaftung, Aufforstung oder beim Betretungsrecht der Bevölkerung.

Ergänzend schützen das Bundesnaturschutzgesetz und das Landesnaturschutzgesetz NRW Tiere, Pflanzen und besondere Lebensräume im Wald. Sie können zusätzliche Vorgaben machen, zum Beispiel wenn ein Waldgebiet unter Naturschutz steht.

Konkrete Hilfe und digitale Angebote

Neben rechtlichen Fragen geht es um praktische Unterstützung. Die Broschüre nennt Ansprechpersonen, zeigt Fördermöglichkeiten auf und gibt Hinweise zu Karten, Online-Angeboten und Fortbildungen. Das begleitende Faltblatt fasst die wichtigsten Punkte kompakt zusammen und bietet eine schnelle Orientierung für den Einstieg.

Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten

Waldbesitz bedeutet Verantwortung. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen etwa die Verkehrssicherungspflicht beachten und steuerliche Vorgaben erfüllen. Gleichzeitig haben sie die Chance, ihren Wald aktiv zu entwickeln – klimafest, naturnah und wirtschaftlich tragfähig.

Die neuen Informationsangebote wollen Mut machen. Sie zeigen: Niemand muss die Herausforderungen allein bewältigen. In Nordrhein-Westfalen steht ein starkes Netzwerk bereit, das Waldbesitzende berät und begleitet.

Die Broschüre und das Faltblatt sind ab sofort erhältlich unter wald.nrw/privatwald