Pilz des Jahres 2026: Förster und Kinder entdecken „Igelstachelbart“
Lichtenau – Bei einer Umweltbildungsaktion an der Grundschule Altenautal machte eine Gruppe Kinder der vierten Klasse einen echten Glücksfund: In einer umgestürzten Buche entdeckten sie zusammen mit Stefan Befeld, Förster von Wald und Holz NRW, einen stacheligen, runden Fruchtkörper – und machten damit einen wirklich seltenen Fund. In dem abgestorbenen Holz wuchs der Igelstachelbart (Hericium erinaceus), ein in Deutschland stark gefährdeter Pilz, der nur unter bestimmten Bedingungen gedeiht.
Der Pilz, auch bekannt unter Namen wie Löwenmähne oder Affenkopfpilz, kommt vor allem in alten Laubwäldern mit hoher Luftfeuchtigkeit vor. Er wächst bevorzugt an Stämmen von absterbenden oder schon toten, richtig alten Buchen oder Eichen. Als sogenannter Weißfäulepilz trägt er wesentlich zur Zersetzung von Holz bei und erfüllt damit eine wichtige ökologische Funktion. „Zudem sehen die Stachelbärte, fantastisch aus – wie Waldkorallen“ so Befeld.
Pilz erreicht beeindruckende Größe
Zu erkennen ist der Igelstachelbart an seinem weißlichen bis gelblichen Fruchtkörper, der mit zahlreichen faserigen Stacheln besetzt ist. Die knollenartigen Gebilde erinnern an Korallen und können eine beeindruckende Größe von bis zu 30 Zentimetern im Durchmesser erreichen.
„Ich bin begeistert von diesem Glücksfund und freue mich sehr, dass ich den Kindern einen so seltenen Schatz des Waldes zeigen konnte“, freut sich Befeld. Der Förster weist jedoch darauf hin, dass der Igelstachelbart, der als schmackhafter Speisepilz auch als Delikatesse gehandelt wird, aus Naturschutzgründen nicht gesammelt werden sollte: Der Pilz steht in Deutschland auf der Roten Liste (stark gefährdet). „Um seine natürlichen Bestände zu schützen, lasst ihn bitte im Wald!“, appelliert Befeld.
Besondere Aufmerksamkeit erfährt der Pilz derzeit auch durch seine Auszeichnung: Der Igelstachelbart ist zum Pilz des Jahres 2026 erklärt worden.
Wichtige Information des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zum Schutz vor der ASP:
In von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebieten gelten aktuell besondere Regeln beim Sammeln von Pilzen: Um Wildschweine nicht unnötig zu beunruhigen, dürfen im Waldgebiet in den Sperrzonen, die von dem ASP-Seuchenausbruch besonders betroffen sind, die befestigten Wege nicht verlassen werden. Deshalb ist auch das Sammeln von Pilzen in dieser Zone nicht erlaubt.