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Förderung für
den Waldbesitz

Förderung

Der Bund und das Land NRW fördern allerlei waldbauliche und ökologisch wertvolle Forstprojekte und holzwirtschaftliche Vorhaben mit öffentlichen Mitteln.

Nach § 10 Abs. 3 Landesforstgesetz soll die Forstwirtschaft « im Hinblick auf die Bedeutung des Waldes für die Umwelt, insbesondere für das Klima, die Reinhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung sowie seines volkswirtschaftlichen Nutzens sachkundig betreut, nachhaltig gefördert und durch Maßnahmen der Strukturverbesserung gestärkt werden ».

Der neue  Waldbauernlotse  weist Ihnen den Weg durch die  Förderung für den Waldbesitz..

 

Stand: 30.06.2024


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