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Förderung für
den Waldbesitz

Informationssammlung Jagd

Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes im März 2014, sind die Aufgaben der ehemaligen oberen Jagdbehörde auf das Umweltministerium (MKULNV) übertragen worden. Die weitere Bereitstellung dieser Informationen stellt eine Übergangsregelung dar, bis ein entsprechendes Angebot auf der Seite des Umweltministeriums verfügbar ist. Damit erfüllt diese Seite eine Archiv-Funktion und stellt keinen Anspruch an Aktualität

Jagdliche Verwaltung und Einrichtungen in NRW

Die Gesetzgebung zur Jagd hat sowohl die Interessen der Jägerinnen und Jäger als auch die der übrigen Bevölkerung zu berücksichtigen. Die für den rechtlichen Rahmen beziehungsweise dessen Einhaltung zuständigen Jagdbehörden sind:

  • die Oberste Jagdbehörde beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
  • 53 Untere Jagdbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten.

Die obere Jagdbehörde wurde mit der Änderung des Landesjagdgesetzes im März 2014 aufgelöst und die Aufgaben dem Umweltministerium übertragen.

Zu allen Themen der zeitgemäßen Jagd sowie zum Schutz und zum Erhalt natürlicher und gesunder Wildbestände forscht und lehrt darüber hinaus die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung. Diese war bis zur kleinen Jagdrechtsnovelle im März, beim Lehr- und Versuchsforstamt Arnsberger Wald des Landesbetriebs Wald und Holz NRW angesiedelt. Seit März ist sie Teil des Landesumweltamtes (LANUV). 

Obere Jagdbehörde

Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes im März 2014, sind die Aufgaben der ehemaligen oberen Jagdbehörde auf das Umweltministerium (MKULNV) übertragen worden. Desweiteren beinhaltet die Gesetzesänderung den Wechsel der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung (FJW) von Wald und Holz NRW an das Landesumweltamt (LANUV).

Die Obere Jagdbehörde von Wald und Holz NRW war für das Jagdwesen im Land zuständig. Ihr Bestreben war es, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, der im Einklang mit der Umwelt und den landeskulturellen Interessen steht. Besonderes Augenmerk lag auf dem Ausgleich von Wald und Wild. 

Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung

Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes am im März 2014, ist die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung (FJW) von Wald und Holz NRW an das Landesumweltamt (LANUV) gewechselt. Desweiteren sind die Aufgaben der ehemaligen oberen Jagdbehörde auf das Umweltministerium (MKULNV) übertragen worden.

Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung war eine Einrichtung des Lehr- und Versuchsforstamts Arnsberger Wald von Wald und Holz NRW mit Dienstsitz in Bonn. Sie forscht und lehrt in jagdlichen Themengebieten, wie beispielsweise: Lebens- und Umweltbedingungen des Wildes in Nordrhein-Westfalen, Wildkrankheiten und deren Bekämpfung sowie Wildschadenverhütung. 

Für Fragen

wenden Sie sich bitte direkt an das Umweltministerium unter der zentralen Nummer: 0211/4566-0


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